Unsere FAQs im Sommer

Sommertourismus und Naturschutz

Auerhenne auf WanderschaftQuelle: H. Ulsamer

Diese Fragen werden Feldberg-Ranger Achim Laber im Sommer am häufigsten gestellt. Wir fassen das mal zusammen:

Achim Laber: Da sind wir Naturschützer schon komisch, gell!? Auf der einen Seite beschweren wir uns, wenn sich die Leute nicht für die Natur interessieren, und wenn sie sich für die Natur interessieren, sperren wir sie raus …

Ganz so ist es natürlich nicht. Also: Prinzipiell haben wir in Deutschland ein sehr großzügiges Betretungsrecht des Waldes, und das ist aus meiner Sicht auch gut so. Trotzdem kann es in Einzelfällen notwendig sein, dieses Betretungsrecht etwas einzuschränken. Beispielsweise dann, wenn – wie am Feldberg – durch die großen Besuchermassen Erosionsschäden drohen oder wenn Besucher seltene Tierarten in ihren Rückzugsgebieten stören.


Achim Laber: Da habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die gute: Sie können ihren Hund mit ins Naturschutzgebiet bringen. Und jetzt die schlechte: Die Hunde müssen an der Leine bleiben. Wir haben viele seltene Vögel, die am Boden brüten, Auerhühner, die ihre Küken zwischen den Heidelbeerbüschen aufziehen und sehr viele Wildtiere, die ruhige Rückzugsgebiete brauchen.

Wir sind uns bewusst, dass viele Hunde keine ernsthafte Gefahr für unsere Tierwelt darstellen. Trotzdem gilt diese Regel für alle Hunde und Hunderassen. Da gilt einfach „alle oder keiner“.

Aber jetzt noch eine gute Nachricht: Außerhalb der Naturschutzgebiete müssen Hundebesitzer ihren Hund nicht anleinen, vorausgesetzt, sie sind in der Lage, den Hund in ihrem Einzugsbereich zu halten. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und außerhalb der Wälder können die Gemeinden davon abweichende Regeln erlassen. Der langen Rede kurzer Sinn: Am Feldberg bleiben die Hunde wegen der seltenen Viecher an der Leine! Das kann man sich gut merken!


Achim Laber: Ich wette, dass 98 % unserer Besucher seltene von häufigen Pflanzen nicht unterscheiden können. Deshalb gilt das Pflückverbot auch für die häufigen. Oder würden Sie den seltenen Schweizer Löwenzahn vom häufigeren Rauen Löwenzahn unterscheiden können?


Achim Laber: Eine gute Frage! Jährlich sterben in Deutschland etwa 30 Menschen an einer Fuchsbandwurm-Infektion und ungefähr 3000 Menschen im Straßenverkehr. Wie die Bandwurmeier in den menschlichen Körper gelangen, ist noch weitgehend unerforscht. Also: Ein gewisses Risiko geht auch von Beeren aus. Ich habe aber für mich entschlossen, dass das Risiko so klein ist, das ich weiterhin Heidelbeeren esse. Ich esse ja auch Feldsalat – und Füchse gibt’s ja auch auf dem Feldsalatacker. Und Salat und Erdbeeren mag ich auch lieber ungekocht... Kochen wäre nämlich neben dem Verzicht auf diese Speisen die einzige sichere Möglichkeit, die Fuchsbandwurmeier unschädlich zu machen.


Achim Laber: Das Landeswaldgesetz hat da eine merkwürdige Formulierung: Waldpflanzen darf man bis zur Handstraußgröße aus dem Wald tragen. Umgerechnet auf Heidelbeeren entspricht ein Handstrauß einem Kilo pro Person und Tag. Das gleiche gilt auch für Pilze. Das gilt natürlich nur dort, wo Naturschutzverordnungen das Sammeln nicht noch zusätzlich einschränken. Das gewerbliche Sammeln sowohl von Pilzen wie auch von Beeren ist immer verboten.


Achim Laber: Im Naturschutzgebiet Feldberg darf auf allen Wegen gefahren werden, die breiter sind als 3 Meter. Das dient weniger dem Naturschutz, ist aber aufgrund der sehr hohen Besucherzahlen am Feldberg durchaus sinnvoll, um Konflikte zwischen Wanderern und Fahrradfahrern zu vermeiden. Für die Mountainbiker habe ich aber noch eine erfreuliche Nachricht: Seit Herbst 2015 gibt es für die Mountainbiker den „Gipfeltrail“, einen sehr schönen Radweg, der an einigen Stellen auch auf schmaleren Wegen verläuft. Dort gilt: Rücksicht nehmen!


Achim Laber: Oh, da habe ich ganz viele. Zunächst natürlich der Naturlehrpfad vom Rinken über die Zastler Hütte zum Feldberggipfel und von dort über die Baldenweger Hütte wieder zum Rinken zurück. Den Geißenpfad in Menzenschwand, den Hochtalsteig in Bernau, den Wasserfallsteig in Todtnau, den Feldbergsteig, den Felsenweg… Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen oder aufhören soll.


Achim Laber: Im Naturschutzgebiet leider nein und außerhalb des Naturschutzgebiets nur dann, wenn Sie das Einverständnis vom Grundstückseigentümer haben. Also: Wer vorher fragt, ist auf der sicheren Seite!