Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Anmeldungs- und Zahlungsmodalitäten
    Die verbindliche Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an das Naturschutzzentrum Südschwarzwald. Falls nach Eingang der Anmeldung keine Absage durch das Naturschutzzentrum erfolgt, gilt die Teilnahme als bestätigt. Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die in der Anmeldung genannten Preise gelten pro Person und umfassen die Führungsgebühr sowie eventuelle Zusatzkosten für Ausstellungseintritte, Leihgebühren für Schneeschuhe o. ä.. Die Veranstaltungsgebühren sind am Tag der Veranstaltung bar bzw. nach Rechnungserhalt per Überweisung zu zahlen. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
     
  2. Rücktritt
    ine Stornierung durch die Gruppe bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt kostenfrei, bei Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Veranstaltungspreises, sofern dem Naturschutzzentrum Südschwarzwald bereits tatsächlich Kosten entstanden sind. Bei noch kurzfristigerer Absage bzw. Nichterscheinen oder vorzeitigem Ausscheiden wird der gesamte Betrag fällig, sofern dem Naturschutzzentrum Südschwarzwald bereits tatsächlich Kosten entstanden sind. In Zweifelsfällen (z. B. bei Terminverschiebungen) gilt das auf der dem Naturschutzzentrum vorliegenden Anmeldung vermerkte Veranstaltungsdatum als verbindlich.
     
  3. Verspätetes Eintreffen
    Verspätet sich die Gruppe um mehr als 30 Minuten, kann aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass die Veranstaltung wie gebucht durchgeführt werden kann; u. U. muss die Führung auch gänzlich entfallen. Auch hier gilt, dass der gesamte Veranstaltungspreis fällig wird, sofern dem Naturschutzzentrum Südschwarzwald bereits tatsächlich Kosten entstanden sind.
     
  4. Versicherung
    Bei Veranstaltungen sind, wenn nicht anders geregelt (z. B. durch Dienstunfallschutz im Rahmen von Fortbildungsseminaren durch den Arbeitgeber bzw. Träger), keine Unfall- und Krankenversicherungen eingeschlossen. Die Teilnehmer/innen schützen sich durch eigene Versicherungen oder sind anderweitig, z. B. beim Träger ihrer Institution, mitversichert.
     
  5. Haftung
    Für Sach- und Personenschäden während der Veranstaltung übernimmt das Naturschutzzentrum Südschwarzwald keine Haftung. Die Kursleiter haben i. d. R. eine Erste-Hilfe-Ausbildung durchlaufen, sind jedoch für die Behandlung medizinischer Probleme nicht speziell ausgebildet. Bei Unfällen oder körperlichen Komplikationen steht die im Durchführungsgebiet übliche Infrastruktur zur Verfügung. Das Naturschutzzentrum Südschwarzwald schließt eine Haftung für Teilnehmer mit gesundheitlichen Risiken (z. B. Wespenstichallergie, Herzschwäche, Epilepsie o. a.) aus. Die Teilnehmer verpflichten sich im Falle des Vorliegens solcher gesundheitlicher Risiken, das Naturschutzzentrum Südschwarzwald bei der Anmeldung hierüber zu informieren, ggf. ist eine Teilnahme der betreffenden Person nicht verantwortbar. Das Naturschutzzentrum behält sich darüber hinaus vor, Teilnehmer mit völlig unzureichender Ausstattung (z. B. Sandalen oder so gen. Flip-Flops, Pumps) von der Teilnahme an einer Außenveranstaltung auszuschließen.
     
  6. Gruppengröße
    Die Gruppengröße sollte die in der Anmeldung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht unterschreiten. Bei kleineren Gruppen ist mindestens der in der Anmeldung genannte Mindestpreis (Anteil Führungsgebühren) zu zahlen; Nebenkosten (z. B. Ausstellungseintritt, Leihgebühren für Schneeschuhe o. ä.) werden pro tatsächlich teilnehmende Person abgerechnet. Bei einer zu geringen Anzahl von Teilnehmern behält sich das Naturschutzzentrum Südschwarzwald das Recht vor, die Veranstaltung zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Schulklassen müssen entsprechend der Klassengröße von 1 – 2 Lehrkräften begleitet werden. Lehrkräfte/Gruppenleiter sind während der Veranstaltungen des Naturschutzzentrums nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit.
     
  7. Veranstaltungsort
    Veranstaltungsort bzw. Anfangs- und Endpunkt von Führungen ist grundsätzlich das „Haus der Natur“, soweit nicht bei der Anmeldung andere Treffpunkte explizit vereinbart wurden.
     
  8. Programmänderung
    Programmänderungen bleiben vorbehalten. Eine solche kann in Frage kommen, wenn die Wetterverhältnisse (z. B. Gewitter, Sturm o. ä.) oder andere Situationen (z. B. Unfall oder Erkrankung des Kursleiters) dies aus Sicht des Naturschutzzentrums erforderlich machen. In diesen Fällen behält sich das Naturschutzzentrum Südschwarzwald vor, ein Alternativprogramm durchzuführen. Muss aufgrund des Ausfalls des Kursleiters eine Veranstaltung durch das Naturschutzzentrum abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen dem Kunden erstattet. Die Veranstaltung „Junior-Ranger-Abzeichen“ ist besonders witterungsabhängig. Bei widrigen Witterungsverhältnissen (Regenwetter, Sturm, Gewitter) muss ein Teil der Veranstaltung ins Gebäude verlagert werden. Ist dies aufgrund anderweitiger Raumbelegungen nicht möglich, behält sich das Naturschutzzentrum Südschwarzwald vor, die Veranstaltung ggf. auch kurzfristig abzusagen oder zu kürzen. Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen zurück erstattet; bei einer Kürzung der Veranstaltung wird ein Rabatt von 25 % auf den Führungsanteil der Veranstaltungskosten gewährt.
     
  9. Anfertigung von Bildern
    Das Naturschutzzentrum behält sich vor, während der Veranstaltung zu fotografieren und die Bilder ggf. zu veröffentlichen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden.

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